22-10-2013

Die Rechtswissenschaft ist ein Gedankengebilde, das sich auf das positive Recht bezieht, an dessen normativem Geltungsanspruch aber nur in einer mittelbaren prekaeren Weisen teilhat. Angesichts dessen draengt sich so manchen die Befuerchtung auf, Rechtswissenschaft sei ueberhaupt ein Fach ohne greifbare Realwirkung, das sich nur spekulativ um sich selbst drehe. Diese Sorge zeigt sich etwa an der Frage, ob und in welchem Umfang Gerichte Werke aus der Rechtswissenschaft zitieren: Man will sich vergewissern, dass dem Fach auf dem Weg einer (Mit-) Steuerung der Gerichtspraxis eine gewisse Realwirkung zukommt.

(Christoph Engel, Wolfgang Shoen, Das Proprium der Rechtswissenschaft, Mohr Siebeck, 2007, seite 7)